Obwohl Frauen und Männer vor dem Gesetz gleichberechtigt sind und Frauen ungefähr 50 % der Gesellschaft ausmachen, liegt der Anteil der Frauen in Führungspositionen nur bei ungefähr 30 %. Trotz vieler Bemühungen und Beteuerung stagniert dieser Anteil und ist 2021 sogar gesunken. Aber es gibt auch Bereiche, die Hoffnung machen.
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Laut dem Statistischen Bundesamt lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Jahr 2020 bei ca. 28 %. Dies waren sogar 2 % weniger als im Vorjahr. Damit sind Frauen in Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Im Vergleich zu anderen EU Mitgliedsstaaten schneidet Deutschland sehr schlecht ab. Es liegt im unteren Drittel. Spitzenreiter ist Lettland mit einem Frauenanteil von 44 % in Führungspositionen, dicht gefolgt von Schweden mit 42 %. Mit 28 % liegt Deutschland weit unter dem EU-Durchschnitt von 34 %.
Hinzu kommt, dass trotz zahlreicher Diskussionen und Bemühungen der Frauenanteil in Führungspositionen nahezu stagniert. Seit 2012 ist er lediglich um 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Berücksichtigt wurden dabei nach der internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO) Vorstände und Geschäftsführer/-innen sowie Führungskräfte in Handel, Produktion und Dienstleistungen.
Hoffnungsschimmer Akademikerinnen
Einziger Lichtblick in der Statistik sind die Akademikerinnen. Der Anteil der Akademikerinnen hat sich seit den 90er Jahren um fast 25 % auf 45,4 % im Jahr 2019 signifikant erhöht. Zwar sind nicht alle Akademikerinnen Führungskräfte, dies ist aber ein wichtiger erster Schritt in besser bezahlte und angesehene Jobs, der auch häufig zu Führungspositionen führt.
Politischer Zwang durch Quote erforderlich?
Aufgrund der sehr niedrigen Quote von Frauen in Führungspositionen und dem sehr schlechten Abschneiden im europaweiten Vergleich, hat sich die Bundesregierung unter Angela Merkel bereits 2015 eine Verbesserung der Frauenquote zum Ziel gesetzt. Begonnen werden sollte mit den obersten Führungsebenen wie Aufsichtsrat, Vorstand und oberste Managementebene. Hierzu wurde im Jahr 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) verabschiedet. Besonders in den obersten Ebenen war die Quote an weiblichen Führungskräften noch wesentlich schlechter als im Durchschnitt. In einigen Unternehmen bestanden diese zum Teil ausschließlich aus Männern und die Unternehmen hatten auch keine Ambitionen dies zu ändern.
Das erste FüPoG setzte noch stark auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Sie sollten sich selbst Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen in dieser obersten Führungsebene setzen. Lediglich für Aufsichtsräte bestimmter Unternehmen gab es eine feste Quote, die vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Tatsächlich wurde für den freiwilligen Bereich in vielen Fällen Null als Zielgröße von Unternehmen angegeben. Trotz des immensen Ungleichgewichts weigerten sich Unternehmen also, aktiv für eine bessere Beteiligung von Frauen zu arbeiten.
In Reaktion darauf wurde im August 2021 das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoGII) erlassen. Danach ist es nicht mehr möglich, die Zielgröße Null zu melden. Unternehmen, die dies trotzdem ohne Begründung tun oder keine Meldung abgeben, drohen nun empfindliche Bußgelder. Die Erfahrungen aus dem ersten FüPoG zeigen: dort wo es eine feste Quote gab, wirkte diese: Der Frauenanteil stieg wesentlich schneller und höher, als in Unternehmen, die nur freiwillige Angaben machen mussten. Dennoch liegt auch in diesen Unternehmen der Frauenanteil in den Aufsichtsräten lediglich bei 35%.
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